Rechtsprechung
   FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12691
FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09 (https://dejure.org/2009,12691)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2009 - 2 K 142/09 (https://dejure.org/2009,12691)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 2 K 142/09 (https://dejure.org/2009,12691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Spielgerätesteuer: Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Hamburgischen Spielgerätesteuergesetz

  • Judicialis

    SpStG § 1; ; SpStG § 3 Abs. 1; ; SpStG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; SpStG § 4 Abs. 1; BVerfGG § 31
    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Hamburgischen Spielgerätesteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Hamburgischen Spielgerätesteuergesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09
    Die Vorschrift bleibe für den Zeitraum bis zum Außerkrafttreten des Spielgerätesteuergesetzes am 01.10.2005 weiter anwendbar (1 BvL 8/05) (auf die Entscheidungsgründe wird im einzelnen Bezug genommen).

    In der Entscheidung vom 04.02.2009 (1 BvL 8/05) führt das BVerfG aus, dass weder ein Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers nach Art. 105 Abs. 2a GG vorliegt noch eine Abwälzbarkeit der Steuer nicht möglich ist.

  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09
    Eine erneute Befassung des Bundesverfassungsgerichts aufgrund einer Richtervorlage nach Art. 100 GG ist lediglich dann nicht ausgeschlossen, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren oder deren Überprüfung nahe legen (vgl. BFH, Urteil vom 21.07.2004 - X R 72/01 BFH/NV 2005, 513).

    Für eine erneute Vorlage dieser Entscheidung gibt es keine verfahrensrechtliche Grundlage (vgl. BFH, Urteil vom 21.07.2004 - X R 72/01, a.a.O.).

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09
    Insoweit wird auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354), das auf die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30.06.2004 (VII 4/01, DStRE 2004, 1309) ergangen ist, Bezug genommen.

    Diese Entscheidung ist von dem BFH bestätigt worden (II R 59/04, a.a.O.).

  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09
    Es kann dahinstehen, ob auch die Anordnung der Weitergeltung Gesetzeskraft nach § 31 Abs. 2 BVerfGG hat (ablehnend Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Kommentar § 31 Rn 248; Heusch in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG Mitarbeiterkommentar, 2. Auflage 2005, § 31 Rn. 82; a. A. BFH, 24.05.200 - II R 25/99, BStBl II 2000, 378), denn jedenfalls erlangt diese Entscheidung Verbindlichkeit nach § 31 Abs. 1 BVerfGG (Bethge in Maunz/ Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 31 Rn 248; Heusch in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG § 31 Rn. 55) und löst damit Bindungswirkung für den entscheidenden Senat aus.
  • FG Hamburg, 30.06.2004 - VII 4/01

    Spielgerätesteuer: Keine erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09
    Insoweit wird auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354), das auf die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30.06.2004 (VII 4/01, DStRE 2004, 1309) ergangen ist, Bezug genommen.
  • BVerfG, 08.07.2009 - 1 BvR 1686/06
    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09
    Eine dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1686/06) hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 232/09

    Anwendbarkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes trotz

    Mit Beschluss vom 21.06.2005 ist das Verfahren betreffend Spielgerätesteuer Dezember 2000 bis Februar 2001 und April 2001 bis Juli 2001 (Az: VII 309/01, neu 2 K 232/09) wegen des Vorlagebeschlusses in dem Verfahren VII 293/99 (jetzt 2 K 142/09) ausgesetzt worden.
  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09

    Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Mit weiterem Beschluss vom 09.06.2005 ist das Verfahren im Hinblick auf den Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem Verfahren VII 293/99 (jetzt 2 K 142/09) bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss ausgesetzt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht